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Deutschland

Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
(Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe)

Artikel 1 des Gesetzes vom 25.07.1994 (BGBl. I S. 1744), in Kraft getreten am 01.07.1995

zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.10.2024 (BGBl. I S. 320) m.W.v. 26.10.2024

§ 1Voraussetzungen der Partnerschaft; Anwendbarkeit der Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

§ 2Name der Partnerschaft

§ 3(weggefallen)

§ 4Anmeldung der Partnerschaft; Statuswechsel

§ 5Inhalt der Eintragung; anzuwendende Vorschriften

§ 6Rechtsverhältnis der Partner untereinander

§ 7Wirksamkeit im Verhältnis zu Dritten; rechtliche Selbständigkeit; Vertretung

§ 8Haftung für Verbindlichkeiten der Partnerschaft

§ 9Ausscheiden eines Partners; Auflösung der Partnerschaft

§ 10Liquidation der Partnerschaft; Nachhaftung

§ 11Übergangsvorschriften

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